Hautkrebsscreening

Hautkrebs-Untersuchung


Wann habe ich gesetzlich einen Anspruch auf diese Untersuchung?


Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob eine der folgenden Krebserkrankungen auftritt:


  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
  • Basalzellkarzinom
  • Spinozelluläres Karzinom


Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Versicherte an.

Laut Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Daten von 2012) nutzen jedoch nur rund 30 Prozent der Anspruchsberechtigten das Angebot der Hautkrebs-Früherkennung.


Wann sind Untersuchungstermine buchbar?



Wir bieten Ihnen immer montags von 17:30 bis 18:15 die Möglichkeit dieser Vorsorgeuntersuchung. Unter dem Button "Termin buchen" sind Terminvereinbarungen möglich.


Wie läuft die Untersuchung ab?


Beim Hautkrenscreening wird eine Beurteilung der gesamten Körperoberfläche vorgenommen. Hierzu benutzen wir ein so genanntes Dermatoskop. Dies ist eine eine gut beleuchtete große Lupe, mit der Hautveränderungen bestmöglich beurteilt werden können. Sollten Auffälligkeiten bei der Untersuchung auftreten, so kann bei uns vor Ort auch der weitere Schritt einer Probeentfernung oder gar gänzlichen Entfernung von Hauttumoren durchgeführt werden. Hierzu ist dann allerdings aufgrund der Sorgfaltspflicht der Aufklärung ein neuer Termin zur chirurgischen Entfernung notwendig.





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