Leistungen

Leistungen der Landarztpraxis Weddingstedt

Zu unserer täglichen Arbeit gehören:

  • Vorsorge 
  • Diagnostik 
  • Behandlung
  • Therapie und Beratung 
  • Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen

Wir bieten folgende Leistungen an:

  • Kinder-Vorsorge-Untersuchung

    Kinder-Untersuchungen (=U) sind verschiedene Vorsorgeuntersuchungen beim Kind. Ziel der Kindervorsorgeuntersuchung ist die Früherkennung verschiedener Krankheiten und Entwicklungsstörungen, die durch eine frühzeitige Therapie geheilt oder zumindest gelindert werden können.

     

    U2; 3.-10- Lebenstag

    U3: 4.-5. Lebenswoche

    U4: 3.-4. Lebensmonat

    U5: 6.-7- Lebensmonat

    U6: 10.-12. Lebensmonat

    U7: 21.-24. Lebensmonat

    U7a: 34.-36. Lebensmonat

    U8: 46.-48. Lebensmonat (4 Jahre)

    U9: 60.-64. Lebensmonat (5 Jahre)

    U10: 7-8 Jahre

    U11: 9-10 Jahre

    J1: 12-14 Jahre


    Sie können gerne einen Termin für die jeweilige U (= Kindervorsorge-Untersuchung) bzw. J (= Jugenduntersuchung) für ihr Kind bei uns machen.

  • Jugendschutzuntersuchung

    Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher in einem Beschäftigungsverhältnis ist gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig von einer Ärztin oder einem Arzt untersuchen zu lassen und dem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung über diese Untersuchung vorzulegen.

    Verpflichtend sind eine Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung und eine Nachuntersuchung nach Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung.

    Legt die oder der Jugendliche diese Bescheinigung nicht vor, darf sie oder er nicht beschäftigt oder ausgebildet werden. Diese Untersuchung ist für alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die eine Ausbildung oder gewerbliche Arbeit beginnen wollen, durch das Jugendarbeitsschutzgesetzt vorgeschrieben.

    Im Gegensatz zur Jugend-Gesundheitsuntersuchung bezahlt nicht die Krankenkasse, sondern das Gewerbeaufsichtsamt diese Untersuchung.

    Zur Durchführung der Jugendschutzuntersuchung ist ein Berechtigungsschein erforderlich, der bei der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung (hier Heide bzw. Heide-Umland) erhältlich ist. Ohne diesen Berechtigungsschein darf die Untersuchung nicht durchgeführt werden. Dem Berechtigungsschein liegen verschiedene Anamnesebögen bei, von denen einer vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der/die Jugendliche alleine zur Untersuchung kommt.

    Durch die Jugendschutzuntersuchung soll vor Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer gewerblichen Tätigkeit abgeklärt werden, ob von dieser geplanten Tätigkeit für den Auszubildenden/die Auszubildende eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte. Hierzu dient die sogenannte Erstuntersuchung. Hat der/die Jugendliche nach Ablauf des ersten Lehr- bzw. Berufsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine Nachuntersuchung vorgeschrieben.


  • Check-up

    Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherter einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check. 

    Ab dem Alter von 35 kann die Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.

    Bei der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene werden gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und vom Arzt ausgewertet. Ziel ist es, häufig auftretende Krankheiten wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes beziehungsweise deren Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen.

    Die Gesundheitsuntersuchung beinhaltet: Blutentnahme (vorw. Blutzucker und der Cholesterinwert), Größe, Gewicht, Blutdruck und Puls. Weiterhin wird der Urin auf Proteine und Zucker untersucht. Bitte halten Sie auch ihren Impfpass bereit um ihren Impfstatus einzusehen bzw. Sie zu beraten und evtl. Impfungen aufzufrischen.

    Neu ab Oktober 2021: Einmaliges Screening auf die Leberentzündungen Hepatitis B und C: Mit der Blutuntersuchung sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern.

    Ab einem Alter von 65 Jahren umfasst der Gesundheitscheck einmalig ein Aortenaneurysma-Screening. Dabei untersucht der Arzt mit einem Ultraschallgerät die Blutgefäße im Bauchraum, um mögliche Aussackungen frühzeitig zu erkennen.


    Männer haben bereits ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Koloskopie, da sie ein höheres Risiko als Frauen haben, an Darmkrebs zu erkranken. Bei Frauen liegt die Altersgrenze für die Koloskopie bei 55 Jahren. Eine erneute Vorsorgeuntersuchung kann nach Ablauf von 9 Kalenderjahren durchgeführt werden.

    Regelungen zum iFOBT-Test

    Ab 50 Jahren kann bei Frauen und Männern jährlich ein Test auf okkultes Blut im Stuhl mit einem quantitativen immunologischen Test (iFOBT) durchgeführt werden, ab 55 alle zwei Jahre.

    Der PSA (Prostataspezifisches Antigen)-Test ist eine weitere Untersuchung bei Männern zur Früherkennung von Prostatakrebs. Der Test wird ab ca. 45 Jahren empfohlen. Er misst den Wert des Prostata-spezifischen Antigens (PSA) im Blut. Patienten müssen diesen Test selbst bezahlen, da er nicht zum gesetzlichen Früherkennungsprogramm gehört.


  • Unfallbehandlungen
  • Ambulante Operationen (chronische Wundbehandlung, kleine Chirurgie)
  • Ärztliche Gutachten
  • Sport-/Führerschein-Check
  • Reisemedizinische Beratung
  • Feuerwehr-Eignungsuntersuchung G26.3 (Atemschutz)
  • EKG

    Unter einem Elektrokardiogrammversteht man die temporäre oder dauerhafte Aufzeichnung der Summe der elektrischen Aktivitäten aller Herzmuskelfasern.

    In einem EKG kann man nicht die Perfusion (Durchblutung) des Herzens aufzeichnen, sodass darüber keine Aussage getätigt werden kann.  

  • Belastungs-EKG

    Das Belastungs-EKG ist eine spezielle Form des Elektrokardiogramms, bei dem die elektrischen Vorgänge des Herzens aufgezeichnet werden, um daraus Rückschlüsse auf die Muskelstärke, die Durchblutung, die Frequenz und den Rhythmus des Herzens ziehen lassen können.


    Hierbei werden die elektrischen Herzströme aufgezeichnet, während sich der Patient körperlich betätigt. Es wird die Fragestellung geklärt: Wie gut arbeitet das Herz unter Belastung?


    Bitte bringen Sie für einen Termin ein Handtuch mit. Ggf. besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Arzt oder den MTA´s.

  • Langzeit-Blutdruckmessung

    Die Langzeitblutdruckmessung ist eine Blutdruckmessung über 24 Stunden und dient der Erfassung von Blutdruckwerten über einen längeren Zeitraum. Eine Langzeitblutdruckmessung kann im Vergleich zu einer einmaligen Blutdruckmessung eine differenziertere Beurteilung des Blutdrucks – unter Berücksichtigung der tagesrhythmischen Schwankungen – ermöglichen.


    Wir empfehlen ein 24-h-Tagebuch zu führen, d.h. z.B. bei Belastung aufzuschreiben, was Sie um wieviel Uhr getan haben (Fahrrad gefahren, Wäsche aufgehängt, Einkaufen, etc.), so dass die Auswertung dahingehend noch genauer differenziert werden kann.

  • Verschlussdruck-Messung (=ABI-Messung)

    Bei der ABI (= ankle-brachial-index)- Messung wird der Blutdruck an beiden Armen und Beinen gemessen.


    Der ABI ist ein wichtiger Indikator für das Vorhandensein möglicher Erkrankungen an den Arterien und dient als Screeningmethode zum Nachweis von Gefäßerkrankungen.

    Indikationen (Anwendungsgebiete) sind u.a. Abschätzung des kardiovaskulären Risikos und Verdacht auf eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK).

  • Betreuung von Altenheimen 
  • Hausbesuche (nur auf An-und Nachfrage)
  • Labor und Urindiagnostik

    Jeden Wochentag bieten wir eine Blutentnahmezeit zwischen 8:00 Uhr- 9:30 Uhr an. In dieser Zeit können Sie unaufgefordert zum Blut abnehmen kommen (z.B. bei Routinelabor). Wir werden Sie auf die kontinuierlich wichtigen Laboruntersuchungen (z.B. regelmäßige Blutentnahmen bei Schilddrüsenerkrankung, arteriellen Hypertonus, Diabetes mellitus etc.) hinweisen. Bitte beachten Sie, dass Sie nüchtern zur Blutentnahme kommen und bei Schilddrüsenerkrankung das Medikament vorher NICHT einnehmen (da dies sonst den Laborwert verfälscht). Evtl. werden Sie von unseren MTA´s aufgefordert, noch einmal mit dem Arzt über die jeweilige Blutuntersuchung zu sprechen, da nicht immer ersichtlich ist, weswegen die Blutuntersuchung gewünscht ist.


    Der Urin wird bei uns auf Keime/Bakterien, Eiweiße, Blut etc. untersucht. Durch die Untersuchung des Urins können Hinweise auf Krankheiten des Nieren- und Harnsystems (Harnwegsinfekte) entdeckt werden, aber auch auf Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder Erkrankungen der Leber.  Wenn der Urin aufffällig ist, wird er mikroskopisch untersucht bzw. ein Antibiogramm im Labor erstellt (z.B. bei spezifischen Harnwegsinfekten).



  • Infusionen

    Bei Bedarf (z.B. onkologische Patienten) werden Infusionen angesetzt. Dies erfolgt in sehr enger Anbindung an den Arzt und wird immer individuell von der jeweiligen Situation abhängig gemacht.

  • Aufbau- und Vitalisierungskur

    In Absprache führen wir Aufbau- und Vitalisierungskuren durch (z.b. Vitamine und Folsäure).


    Mangel an Vitaminen, Mineralstoffen oder Spurenelementen ist bei dem heutigen Lebensstil eine der häufigsten Ursachen für eine gestörte Abwehr. Vitaminspritzen enthalten meist mehrere Sorten der wichtigen B-Vitamine. B-Vitamine sind für unsere Gesundheit von großer Bedeutung und spielen bei zahlreichen Stoffwechselprozessen eine wichtige Rolle. Ein Mangel an B-Vitaminen tritt besonders bei stressbelasteten Menschen, regelmäßiger Medikamenteneinnahme oder Alkoholkonsum häufig auf.

    Eine Vitaminspritze sollte nur von einem Arzt verabreicht werden. Sie wird in den Gesäßmuskel oder als Infusion über eine Vene verabreicht. Der Inhalt einer vom Arzt verabreichten Vitaminspritze gelangt wesentlich schneller in die Blutbahn des Körpers – eigentlich direkt. Denn es ist kein zeitraubender Umweg über die Verdauung notwendig. Anstatt beispielsweise eine Hand voll Vitamintabletten auf einmal zu schlucken, kann man mit einer einzigen Vitaminspritze die benötigte Menge verabreichen.

    Die Vitaminspritze kann eine erste Unterstützung für den Organismus sein, um die leeren Vitaminvorratskammern schnell wieder aufzufüllen.

    Die Kosten der Vitamin-Spritze übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht. Die Aufbau- und Vitalisierungskur zählt in die Sparte der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Für die Gebührenerhebung gelten auch hier Regelsätze.

  • Impfberatung

    Übersicht aller empfohlenen Schutzimpfungen


    Säuglinge, Kinder und Jugendliche

    Schutzimpfungen gegen

    • Rotaviren

    • Hepatitis B

    • Diphtherie

    • Tetanus (Wundstarrkrampf)

    • Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)

    • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)

    • Pertussis (Keuchhusten)

    • Masern

    • Mumps (Ziegenpeter)

    • Röteln

    • Varizellen (Windpocken)

    • Pneumokokken (Bakterien, die Gehirnhaut- und Lungenentzündungen auslösen können)

    • Meningokokken C (Bakterien, die Gehirnhautentzündungen auslösen können)


    Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren

    Schutzimpfungen gegen

    • humane Papillomviren (HPV, Auslöser von HPV-bedingten Krebsarten)


    Erwachsene

    • Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung; Regelimpfung bei nicht grundimmunisierten Erwachsenen und Personen ohne einmalige Auffrischimpfung)

    • Masernimpfung für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und nicht bzw. in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden.

    Auffrischungsimpfungen (alle zehn Jahre empfohlen) gegen

    • Diphtherie

    • Tetanus (Wundstarrkrampf)

    • Pertussis (Keuchhusten)

    (bei der nächsten fälligen Impfung gegen Diphtherie und Tetanus)


    Erwachsene ab 60 Jahre

    Schutzimpfungen gegen

    • Influenza (Grippe)

    • Pneumokokken (Bakterien, die Lungenentzündungen auslösen können)

    • Herpes zoster (Gürtelrose)

    Neben den Impfungen, die standardmäßig vorgesehen sind, können für bestimmte Altersgruppen, epidemiologische Situationen vor Ort, aufgrund besonderer persönlicher Risiken und zum Beispiel einem beruflichen Risiko bestimmte Impfungen empfohlen sein.


    Personen bestimmter Alters- oder Risikogruppen und deren Angehörige

    Schutzimpfungen gegen

    • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

    • Haemophilus influenza Typ b (Hib)

    • Hepatitis A und B

    • Herpes zoster (Gürtelrose)

    • Influenza (Grippe)

    • Masern, Mumps, Röteln (MMR)

    • Meningokokken

    • Pertussis (Keuchhusten)

    • Pneumokokken (Bakterien, die Lungenentzündungen auslösen können)

    • Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)

    • Varizellen (Windpocken)

    • Tollwut


    Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/impfungen/schutzimpfungen.html

    (besucht am 26.01.2022)



  • Lungenfunktionstest

    Ein Lungenfunktionstest dient dazu, Erkrankungen der Lunge und der anderen Atemwege zu diagnostizieren, zum Beispiel Asthma oder COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung).

    Eine Lungenfunktionsprüfung wird sowohl zur Diagnostik als auch zur Verlaufskontrolle beziehungsweise Therapieerfolgskontrolle verwendet.


    Standard und damit meist Beginn jedes diagnostischen Prozesses ist die Spirometrie, bei der der Patient mal stärker, mal wie gewohnt durch das Mundstück atmen soll. Die Untersuchung kann mit medikamentösen Testverfahren (etwa dem Bronchospasmylosetest, v.a. Anwendung bei Asthma) kombiniert werden.

  • Sonographie (IGeL)

    In einem Ultraschall können Organe in der Bildgebung dargestellt werden. Die Ultraschallanwendung ist geeignet zur Erstbeurteilung und für Verlaufskontrollen. Anders als beim Röntgen, was ebenfalls ein bildgebendes Verfahren ist, wird keine Strahlung mit potenziellen Nebenwirkungen eingesetzt und ist völlig schmerzfrei.

  • DMP

    Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die chronisch Erkrankten dabei helfen sollen ihre Erkrankung in den Griff zu bekommen und die Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten.


    Patientinnen und Patienten, die sich für ein DMP einschreiben, erklären sich dazu bereit, aktiv an der Behandlung mitzuarbeiten – zum Beispiel indem sie regelmäßig alle drei oder sechs Monate eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Alle teilnehmenden Fachleute – also Ärzte, Mitarbeiter von Kliniken und Reha-Einrichtungen, Pflegekräfte oder Anbieter von Schulungen – verpflichten sich, die vorgegebenen Qualitätskriterien und Behandlungspläne einzuhalten.

    Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den DMP.

    Beispielsweise werden regelmäßig Patientendaten erfasst und ausgewertet. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten über sogenannte Feedback-Berichte eine Rückmeldung über erreichte Behandlungserfolge, auch im Vergleich zu anderen Arztpraxen. Außerdem können sie an Fortbildungen teilnehmen.


    Ihre Inhalte orientieren sich an Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

    Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeut und der Krankenhäuser und der Krankenkassen in Deutschland. Der G-BA legt in seinen DMP-Richtlinien Eckpunkte für die Behandlung und ihre Koordination fest. Diese Eckpunkte beruhen auf dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens unter der Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien. Leitlinien sind eine Art von Entscheidungshilfe für Ärztinnen, Ärzte, Patientinnen und Patienten. Sie sollen dabei helfen, eine möglichst gute und qualitätsgesicherte Behandlung zu gewährleisten.


    Quelle: Was sind Disease-Management-Programme (DMP)? (gesundheitsinformation.de) (besucht am 26.01.2022)


  • Audiometrie

    Die Audiometrie dient zur Überprüfung des Gehörs. Mittels Kopfhörer werden verschiedene Frequenzen und Tonhöhen gemessen.

    Die Untersuchung ist komplett schmerzfrei und wird u.a. auch bei Hörtests bei Kindern, Jugendschutzuntersuchungen, etc. angewendet.

  • Physikalische Therapie: Mikrowellentherapie, (z.B. bei Muskelverhärtung, Verspannung etc.)
  • Psychosomatische Grundversorgung
Share by: